§ Urteil: Ein Blick ins Grundbuch – für Makler verboten

Ein Makler muss ein berechtigtes Interesse in Form einer vertraglichen Absprache mit einer Vertragspartei nachweisen können, um Einsicht ins Grundbuch nehmen zu können. Wenn der Makler nicht mit einer kaufpreisabhängigen Provisionszahlung darlegen kann, dass ein berechtigtes Interesse besteht, so…

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