Vorkaufsrecht
Wenn jemand ein Vorkaufsrecht innehat, so muss zunächst ihm ein Angebot im Sinne des vorgehenden Erwerbsrechts gegenüber anderen Käufern gemacht werden. Man unterscheidet hier zwischen:
- Vertraglichem Vorkaufsrecht: Es handelt sich um einen notariellen Vertrag zwischen zwei Personen, der in der zweiten Abteilung des Grundbuches erfasst wird.
- Gesetzliches Vorkaufsrecht: Im Einzelfall können Kommunen dieses Vorkaufsrecht wahrnehmen, wenn für eine Infrastrukturmaßnahme oder für öffentliche Zwecke ein Grundstück dringend benötigt wird.