Die Steigung einer Treppe definiert sich aus dem Verhältnis des senkrechten Abstands zwischen zwei Stufenoberflächen (Steigungshöhe) zur Auftrittsbreite einer Treppenstufe. Für die sichere, bequeme Begehbarkeit der Treppe ist dieses Verhältnis ausschlaggebend und muss in der Lauflinie beibehalten werden. Folgende drei Gleichungen werden für die Berechnung der Steigung bei Treppen herangezogen (a steht für die Stufenauftrittsbreite, s steht für die Steigungshöhe):

  • Mit Bequemlichkeitsformel berechnete Treppen können mit sehr geringem Kraftaufwand begangen werden: a – s = 12 cm
  • Schrittmaßformel – aus der durchschnittlichen Schrittlänge ergibt sich ein günstiges Steigungsverhältnis für Wohnungstreppen von 17/29 cm: a + 2 s = 63 cm
  • Für das besonders sichere Herabsteigen müssen mit der Sicherheitsformel entsprechend große Auftrittsflächen erzeugt werden: a + s = 46 cm

Gängige Steigungshöhen oder Stufenhöhen bilden:

  • Gartentreppen, Freitreppen und Kurztreppen: 14 bis 16 cm
  • Treppen in Einfamilienhäusern: 17 – 18 cm
  • Wenig frequentierte Treppen: 20 cm
  • Keller- und Dachtreppen: 22 cm
  • Leitern und Leitertreppen: über 22 cm

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