Der Lageplan ist ein zwingender Bestandteil von Bauvorlagen und Beleihungsunterlagen. Als Bestandteil der Bauvorlage muss ein Lageplan natürlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen und bestimmte Darstellungen enthalten. Die Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer regeln, welche Darstellungen im Lageplan gefordert sind. In den verschiedenen Ländern sind die Anforderungen jedoch unterschiedliche geregelt.

In der Regel muss der Lageplan üblicherweise im Maßstab 1:500 ausgefertigt werden. Die Grundstückslage muss zur Himmelsrichtung passend eingezeichnet sein. Auf dem Lageplan muss die genaue Grundstücksbezeichnung inklusive Straße, Hausnummer, Grundbuchnummer, Gemeinde, Flur, Flurstück und Gemarkung angegeben werden. Auch die katastermäßigen Grundstücksgrenzen sowie die Umgebungsgrundstücke müssen ebenfalls eingezeichnet werden. Im Liegenschaftsbuch eingetragene Baulasten, der Flächeninhalt des Grundstücks und vorhandene Gebäudebestände sind für die Ausfertigung des Lageplans ebenfalls ausschlaggebend.

In einigen Bundesländern wird zwischen qualifizierten und einfachen Lageplänen unterschieden. Im Gegensatz zum einfachen Lageplan kommen beim qualifizierten Lageplan Abstandsmaße und Grenzlängen, die eingetragen werden, hinzu. Vor allem bei Grenzbebauungen kommt der qualifizierte Lageplan zum Einsatz. Mit einem solchen Lageplan soll entsprechend der aktuelle Bebauungszustand der Nachbargrundstücke dargestellt werden.

Für die Erstellung eines Gutachtens stellt ein detaillierter Lageplan ebenfalls eine wichtige Grundlage dar, denn die Lage eines Grundstücks ist immer auch ausschlaggebend für den Wert. Insbesondere Belastungen können sich natürlich auch wertmindernd auswirken, wenn die optimale Nutzung für den Eigentümer beeinträchtigt wird. Damit der Wert des Grundstücks oder der jeweiligen auf dem Grund befindlichen Immobilien korrekt beziffert werden kann, ist der Lageplan ein wichtiges Hilfsmittel.

Entsprechend sollte bei der Beauftragung eines Gutachtens bereits ein Lageplan vorliegen, der sowohl die Umgebung als auch die Details der Grundstücksparzelle klar wiedergibt. Ein qualifizierter Lageplan ist in diesem Fall vorzuziehen.

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