Immobilie

Eine Liegenschaft oder Immobilie stellt eine nicht bewegliche Sache dar. Dazu zählen ein Grundstück sowie alle Bestandteile wie Gebäude, Anlagen und Zubehör. Entsprechend leitet sich das Wort „Immobilie“ aus dem Lateinischen „in-mobilis“ für „unbeweglich“ her. Aufgrund der „Unbeweglichkeit“ unterliegen Immobilien hinsichtlich Gebrauch, Eigentumserwerb und anderen gesetzlichen Regelungen als eine bewegliche Sache. Kauf und Eigentumsübertrag eines Grundstücks erfordern daher eine notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang, die so genannte Auflassung, einen notariell beurkundeten Kaufvertrag und die Eintragung ins Grundbuch im Namen des neuen Eigentümers. Mit Rechten können bewegliche Sachen und Immobilien gleichermaßen belastet werden. Insbesondere an Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte ist dabei zu denken.

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