Personenzertifizierung auf Grundlage der europäischen Norm DIN EN ISO/IEC 17024

Innerhalb der Europäischen Union gibt es in vielen Bereichen unterschiedliche Qualifizierungsmodelle, -varianten und -nachweise, die im Sinne einer Vergleichbarkeit für die Verbraucher nach einheitlichen Richtlinien riefen. Die Gleichwertigkeit der Zertifizierungen wird durch dieses pyramidale System garantiert. Eine der internationalen Normen dieses Zertifizierungssystems ist die DIN EN ISO/IEC 17024, die die personengebundene Zertifizierung regelt. Diese Stufe ist damit auch im deutschen Sachverständigenwesen ein höchst erstrebenswerter Qualifikationsnachweis.

Zertifizierte Sachverständige unterliegen hinsichtlich ihrer persönlichen Eignung und ihrer hohen fachlichen Qualifikation der regelmäßigen Kontrolle einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Ihre Arbeit wird ständig überwacht (z.B. durch mehrere jährliche Kontrollen von gefertigten Gutachten). Die Gültigkeitsdauer des ausgestellten Zertifikats ist auf 3 Jahre begrenzt. Danach muss sich der zertifizierte Sachverständige erneut prüfen lassen. Diese Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger ist europa- und weltweit anerkannt. Alle von der EU beschlossenen Richtlinien sind für sämtliche Mitgliedsstaaten verbindlich, das heißt, dass sie diese binnen einer jeweils in der Richtlinie festgesetzten Frist in nationales Recht umzusetzen haben, was wiederum als Folge dann insbesondere öffentliche Stellen zur Anwendung verpflichtet.

Bei der EU-weit dann einheitlich geregelten Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 handelt es sich erstmals um ein verbindliches Regelwerk bezüglich der Feststellung der Qualifizierung von Sachverständigen. Auch und insbesondere im Sinne des Verbraucherschutzes wird hierdurch die fachliche Kompetenz in und von der speziellen Zertifizierung erfassten Bereichen nachgewiesen und anerkannt. Personenzertifizierte Sachverständige sind also mindestens als gleich qualifiziert und auf einer Stufe mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anzusehen und grenzüberschreitend von der Rechtsstellung her gar höher zu bewerten.

Für den Verbraucher und somit für die Kunden ist interessant, dass die Bezeichnung zertifizierter Sachverständiger für (Fachbereich/e) nach DIN EN ISO/IEC 17024 gesetzlich geschützt ist. Quelle: http://www.sbwgmbh.de

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