Häufig werden Gebäudeaußenwände mit einer Pflanze begrünt, die unter dem Namen Efeu bekannt ist. Bei glatten Betonwänden ist es ratsam Rankhilfen einzusetzen, die im Fachhandel als Bausätze erhältlich sind. Efeu haftet sich mit Haftwurzeln am Gebäude an. Efeu gibt es in verschiedenen Arten, die unterschiedlich schnell wachsen. Efeu wird Selbstklimmer genannt, da die Pflanze die Wände empor klimmt. Die Pflanze blüht im September und im Winter trägt sie sogar Früchte, die Vögeln als Nahrung dienen. Allerdings sind die Früchte für Menschen giftig.

Durch den Efeubewuchs kann es bei vorgeschädigtem Mauerwerk und Rissen im Putz durchaus zu Bauschäden kommen. Da sich die Wurzeln des Efeus in noch so kleine Spalten hineinzwängen und diese vergrößern, können dann vermehrt Risse auftreten. Gesundes Mauerwerk wird in der Regel aber durch Efeu nicht geschädigt. Wenn Efeu jedoch über das Hausdach hinauswächst, dann ist allerdings Vorsicht geboten. Efeu sollte rechtzeitig zurück geschnitten werden.

Die Entfernung von Efeu kann sehr arbeitsaufwändig sein, da sich die Haftwurzeln nicht so leicht von Wänden lösen lassen. In der Regel hilft nur ein Abflammen der Pflanze, nach dem ein neuer Anstrich für die Fassade fällig wird. Vorbeugend haben sich horizontale „Klettersperren“ bewährt, die den Efeu am Weiterklettern ab einer bestimmten Höhe hindern. Bis zum nächsten Rückschnitt werden in der Regel überstehende Bleche und Gesimse als Klettersperre genutzt.

Sollte Efeu über eine Grundstücksgrenze hinauswachsen und dort Schäden am Mauerwerk verursachen, so kann es zu rechtlichen Problemen kommen. Eine Entscheidung des Amtsgerichts München sagt aus, dass der Besitzer des Efeus diese zu entfernen hat. Der Nachbar ist berechtigt, in diesen Fällen im Rahmen der Sanierungsarbeiten zur Aufstellung eines Baugerüsts das Grundstück zu betreten (Az. 241 C 10407/05).

Comments are closed.