Dachbelichtung

Ein als Wohnraum genutztes, ausgebautes Dachgeschoss benötigt ausreichend Lichteinfall durch Tageslicht. Klassische Giebelfenster sind meist ungeeignet, da sie nicht genügend Licht einfallen lassen. In der Regel müssen daher Dachflächenfenster, Dachgauben, Dachwohnraumfenster oder Dacheinschnitte wie Dachloggia oder Dachbalkon eingeplant werden.

Die Bauaufsicht reglementiert die Belichtung von Dachräumen, die als Wohnraum genutzt werden sollen. Je nach Bundesland variiert die Licht- bzw. Fensterfläche zwischen 10 und 12,5 % der Raumgrundfläche. Einfache Dachfenster reichen in der Regel zur Belichtung nicht ausgebauter Dachbereiche aus, um die Vorgaben zu erfüllen. Allerdings wird eine Ausstiegsmöglichkeit gefordert, damit der amtlich bestellte Schornsteinfeger auf das Dach gelangen kann. Für die Belichtung können auch Lichtkuppeln eingesetzt werden. Meist werden diese unter Flachdächern oder flach geneigten Dächern für die Beleuchtung der innenliegenden Räume verwandt.

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