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Bauzeichnung – notwendig für die Beantragung der Baugenehmigung

In der Bauplanung handelt es sich bei der Bauzeichnung um eine technische Zeichnung. Alle statischen Informationen eines Bauvorhabens müssen darin von den beteiligten Bauunternehmen dargestellt werden. In der Bauzeichnung werden alle räumlichen Maße und Materialien aufgezeigt, die von den Unternehmen verwendet werden müssen. Um eine Baugenehmigung beantragen zu können, muss eine Bauzeichnung beigefügt werden.

Gestalterische Voraussetzungen der Bauzeichnung

Die Bauzeichnung muss nach den Vorschriften des Bauwesens ausgerichtet werden. Die Planformate müssen den vorhandenen Normen entsprechen und auch die Nutzung diverser Linientypen vorgegeben.

Gemäß § 4 BauPrüfVO muss eine Bauzeichnung im Maßstab 1:100 erstellt werden. Die Bauzeichnung muss alle Angaben wie Ansichten, Grundrisse, Schnitte und Bemaßungen enthalten, die für eine Beurteilung des Bauvorhabens notwendig sind. Diese Vorgaben müssen von den Bauzeichnern zwingend eingehalten werden.

Die Kennzeichnung von Bauteilen, Materialien und Schnittflächen werden in der Bauzeichnung unterschiedliche Schraffuren eingesetzt. Die Bemessung der Bauteile in der Bauzeichnung ist ebenfalls sehr wichtig. In den Ansichten müssen vorhandene und geplante Geländehöhen, die sich auf das Gebäude beziehen, ebenso wie eventuelle Nachbargebäude dargestellt werden.

Die Bauzeichnung verfügt über einen Planungskopf, indem der Name des Bauvorhabens, der Maßstab, Erstellungsmerkmale, Zeichnungsnummer, Prüfvermerke, Angaben zur Versionsgeschichte, Materialangaben und andere Informationen festgehalten werden.

Genauigkeit der Bauzeichnung

Im Rahmen der Objektplanung beginnt der Bauzeichner oder Architekt mit einer sogenannten Vorentwurfszeichnung. Diese Vor-Bauzeichnung gibt skizzenhaft das Planungskonzept dargestellt und erläutert. Dabei handelt es sich um die erste Vorstufe zur eigentlichen Bauzeichnung und enthält nur eine grobe Kostenkalkulation. Für eine Bauvoranfrage kann diese Vorstufe jedoch bereits genutzt werden. Aus diesem Entwurf entsteht dann eine konkretere Entwurfszeichnung für den Gesamtentwurf des Bauwerks. In die Entwurfszeichnung werden gestalterische, konstruktive und auch städtebauliche Anforderungen an die Immobilie aufgenommen.

Inhalt der Entwurfs-Bauzeichnung

Meistens werden die Entwürfe im Maßstab 1:100 oder 1:200 bei größeren Objekten angefertigt. In den Grundrissen werden unter anderem die Lage und die Bemaßung des Baugrundstücks, die Bauteilmaße und Baukörper, Hinweise zur Erschließung sowie die Nordrichtung angegeben. Darüber hinaus müssen die Fläche der Räume in Quadratmetern, die Bauart, die Baustoffe, die Tür- und Fensteröffnungen, die Farbgestaltung, die Gebäude- und Wohnungszugänge sowie die Raummaße des Rohbaus ersichtlich sein. Zudem gehören auch die Planung von Rampen, Treppen, Steigungsrichtung, Schornsteine, Schächte, Kanäle, betriebliche Einbauten, die geplante Gestaltung von Freiflächen und die Anzahl der geplanten Steigungen in die Bauzeichnung. Auf die Höhenlage des Bauwerks, die Gründung, der Dachaufbau, die Geschoss- und Raumhöhen und der Geländeschnitt gehen die Schnitte ein. In den Ansichten müssen, die Dachrinnen, Dachüberstände, technische Aufbauten wie Schornsteine, Fenstereinteilungen, Fassadengliederung, Gebäudefugen und Türeinteilungen zu finden sein.

Kann der Bauherr selbst eine Bauzeichnung anfertigen?

Grundsätzlich kann jedermann eine Bauzeichnung anfertigen. Um der Baufirma eigene Ideen vorzustellen oder eine formlose Bauvoranfrage einreichen zu können, können auch von fachfremden, zeichnerisch weniger begabten Personen, Bauzeichnungen erstellt werden. Konkretere Bauzeichnungen und Bauzeichnungen, die als Bauvorlage dienen sollen, müssen in der Regel von einem versierten Bauzeichner gezeichnet werden. Bauzeichner nutzen dafür besondere Bauzeichnungsprogramme, die sich nicht jeder leisten kann und auch in der Bedienung kompliziert sind. Wird eine Baugenehmigung beantragt, so müssen die notwendigen Unterlagen sowie die Bauzeichnung von einem Bauvorlagenberechtigten oder Architekten eingereicht werden. Die Anfertigung der Bauzeichnung sollte daher generell von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Um spätere Mängel oder Unklarheiten zu verhindern, ist nämlich eine grundsolide Bauplanung für das Bauvorhaben unentbehrlich.

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