Okt
12
2016
Für die Angabe des Energiestatus einer Immobilie wie wesentliche Energieträger, Heizung und Baujahr, welches im Energieausweis genannt wird, ist gemäß § 16a EnEV der „Verkäufer“ einer Immobilie und nicht der Eigentümer zuständig. Daraus folgt, dass der verkaufende Makler in…